Heckenschnitt in Weinheim
Hecken dürfen nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September nicht radikal zurückgeschnitten werden, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Der kräftige Rückschnitt gehört also in den Zeitraum von Oktober bis Februar. Wir schneiden Hecken in diesen Fenstern, nach Besichtigung mit schriftlichem Angebot.

Gesetzliche Schnittzeiten für Hecken
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 39 Abs. 5, dass Bäume außerhalb des Waldes sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen der Zuwachs der Pflanzen entfernt wird.
Das Gesetz erlaubt den Ländern, den Zeitraum per Rechtsverordnung zu erweitern. Wer sicher gehen will, fragt vor einem größeren Schnitt bei der Gemeinde oder der unteren Naturschutzbehörde nach. Den Gesetzestext finden Sie unter den Quellen am Ende dieses Abschnitts.
Unabhängig vom Schnittzeitraum gilt der allgemeine Artenschutz: Brütende Vögel dürfen nicht gestört werden. Sind in einer Hecke Nester zu sehen, warten wir mit dem Schnitt, auch wenn der Kalender ihn erlauben würde.
Formschnitt, Pflegeschnitt, Rückschnitt
Beim Formschnitt wird der Zuwachs eines Jahres gekürzt, damit die Hecke ihre Kontur behält. Das ist der übliche Schnitt im Sommer und fällt unter die schonenden Form- und Pflegeschnitte. Für Hecken, die einen engen Rahmen halten sollen, etwa Thuja, Liguster oder Hainbuche, sind ein bis zwei Termine im Jahr üblich.
Der Rückschnitt greift tiefer ein: Die Hecke wird in Höhe oder Breite deutlich verkleinert. Das gehört in die Monate Oktober bis Februar und sollte bei Frost vermieden werden. Nicht jede Gehölzart verträgt einen tiefen Schnitt, Thuja und manche andere Nadelgehölze treiben aus altem Holz oft nicht mehr aus. Wir besprechen das bei der Besichtigung, bevor geschnitten wird.
Hecke am Gehweg und an der Grundstücksgrenze
Wächst eine Hecke über die Grundstücksgrenze in den Gehweg, behindert sie Fußgänger und Kinderwagen. Viele Gemeinden verlangen deshalb von den Anliegern, überhängende Äste zurückzuschneiden. Die genauen Anforderungen stehen in der Satzung der jeweiligen Gemeinde oder im Straßengesetz des Landes. Auf den Seiten der einzelnen Orte, etwa Hemsbach oder Ladenburg, verweisen wir auf die zuständige Stelle.
An der Grenze zum Nachbarn gelten zusätzlich die Regeln des Nachbarrechts. Bei Streit über Höhe und Abstand hilft ein Blick in das Nachbarrechtsgesetz des Landes, wir können dazu keine Rechtsberatung geben.
Schnittgut und Entsorgung
Beim Heckenschnitt fällt je nach Länge und Höhe viel Schnittgut an. Heckenschnitt zählt zum holzigen Grünschnitt. Die AVR Kommunal holt holzigen Grünschnitt gegen Gebühr am Grundstück ab, die Anmeldung erfolgt vorab. Eine Anlieferung auf den AVR Anlagen ist laut AVR gebührenfrei, holziger und krautiger Grünschnitt sind dort getrennt anzuliefern.
Wir nehmen das Schnittgut auf Wunsch mit, die Menge wird im Angebot berücksichtigt. Alternativ bleibt es bei Ihnen zur eigenen Entsorgung. Beides wird vorher festgelegt, damit es keine Überraschung gibt.
Was wir nicht schneiden
Wir schneiden Hecken und Sträucher bis zu einer Höhe, die vom Boden oder von einer Leiter aus sicher erreichbar ist. Hochhecken, die nur mit Hubsteiger zu erreichen sind, Baumfällungen und der Schnitt großer Bäume gehören nicht zu unserem Angebot. Dafür sind Baumpflege-Fachbetriebe zuständig. Wenn bei der Besichtigung klar wird, dass eine Aufgabe nicht zu uns passt, sagen wir das ehrlich.
Vor dem Heckenschnitt klären
- Zeitraum prüfen: starker Rückschnitt nur von Oktober bis Februar
- Im Sommer nur schonende Form- und Pflegeschnitte
- Nester und brütende Vögel kontrollieren
- Heckenart und Verträglichkeit des Rückschnitts klären
- Länge und Höhe der Hecke messen
- Überhang zum Gehweg und zum Nachbarn beachten
- Entsorgung des Schnittguts festlegen