Regelmäßige Gartenpflege in Weinheim
Bei der regelmäßigen Gartenpflege kommt jemand im festen Turnus, mäht, schneidet, jätet und räumt auf, ohne dass Sie jedes Mal neu beauftragen müssen. Der Plan wird nach der kostenlosen Besichtigung schriftlich festgehalten, abgerechnet wird bei Daueraufträgen monatlich und nachvollziehbar. Das gilt für Privatgärten ebenso wie für Wohnanlagen.

Was ein Pflegeplan enthält
Ein Pflegeplan führt auf, was in welchem Rhythmus erledigt wird. Typisch sind das Mähen im Wechsel von ein bis zwei Wochen, Formschnitt an Hecken ein- bis zweimal im Jahr, Beetpflege nach Bedarf, das Kehren von Wegen und Terrasse sowie im Herbst die Laubtermine. Jede Position hat einen Turnus oder wird als Einzeltermin ausgewiesen.
Der Vorteil für Sie: Sie müssen nicht erinnern, nachfragen oder jede Saison neu planen. Und weil der Plan schriftlich vorliegt, ist klar, was zur Pflege gehört und was nicht.
Privatgarten oder Wohnanlage
Im Privatgarten richtet sich der Plan nach Ihrem Garten: Hanglage, Rasenfläche, Hecke, Beete und Terrasse. Viele Eigentümer in Weinheim und den Stadtteilen lassen nur die zeitaufwendigen Teile erledigen, etwa Rasen und Hecke, und pflegen ihre Beete selbst.
Bei Wohnanlagen der Hausverwaltungen oder Eigentümergemeinschaften gliedert sich der Plan nach Außenanlagen: Gemeinschaftsrasen, Hecken an Grundstücksgrenzen, Zuwege, Stellplätze und Müllplatz. Das Leistungsverzeichnis nennt Flächen und Turnus, die Abrechnung folgt derselben Gliederung. Die Kosten lassen sich dann sauber den Betriebskosten zuordnen.
Pflege im Jahreslauf
Im Frühjahr stehen Aufräumen, erste Mähtermine und Beetpflege an. Im Sommer dominieren Mähen, schonender Formschnitt an Hecken und Unkrautentfernung. Im Herbst folgen Laubtermine und der kräftige Rückschnitt ab Oktober. Im Winter ruht die Gartenpflege weitgehend, und auf Wunsch tritt der Winterdienst an ihre Stelle.
Eine ausführliche Übersicht mit Praxiswerten steht im Ratgeber Gartenpflege im Jahreslauf.
Winterdienst als Ergänzung
Wer Garten und Zuwege ohnehin von einem Betrieb pflegen lässt, kann den Winterdienst im selben Angebot mitvereinbaren. Der Einsatz erfolgt bei Glätte vor 7:00 Uhr, und jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Das ist eine eigene Leistung und nicht Teil der Gartenpflege im engeren Sinn, wird aber gerne zusammen mit dieser beauftragt.
Kontrolle und Abrechnung
Die Ausführung wird per Stichprobe kontrolliert. Wenn Ihnen etwas auffällt, melden Sie sich, wir stellen es ab. Bei Daueraufträgen rechnen wir monatlich ab, die Rechnung folgt der Gliederung des Plans. Wenn sich im Garten etwas ändert, etwa weil Sie ein Beet anlegen oder einen Baum entfernen lassen, passen wir den Plan an.
Das gehört in einen Pflegeplan
- Flächen und Bereiche des Grundstücks benannt
- Mähturnus in der Wachstumszeit
- Heckenschnitt mit Terminfenster beachtet
- Beete und Wege mit Turnus
- Laubtermine im Herbst
- Schnittgut: liegen lassen, mitnehmen oder abtransportieren
- Abrechnung monatlich oder je Termin
- Winterdienst auf Wunsch