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BergstraßengrünGartenpflege in Weinheim

Gartenpflege im Jahreslauf: was wann ansteht

Stand: November 2026

Im Jahreslauf stehen im Frühjahr Aufräumen und erstes Mähen, im Sommer Mähen und schonender Formschnitt, im Herbst Laub und Rückschnitt, im Winter Ruhe und Winterdienst an. Fest sind nur die gesetzlichen Schnittzeiten, alle anderen Zeitangaben sind Praxiswerte und hängen von Witterung und Standort ab.

Hinweis zu den Zeitangaben

Die Angaben in diesem Ratgeber sind in zwei Gruppen aufgeteilt. Gesetzlich ist der Heckenschnitt-Zeitraum nach § 39 Abs. 5 BNatSchG. Alle anderen Zeiten sind Praxiswerte: Faustregeln, die je nach Witterung, Höhenlage und Gartenart abweichen. An der Bergstraße ist das Klima mild, im Odenwald oberhalb von Weinheim oder in Birkenau beginnt die Vegetation später. Orientieren Sie sich an der Pflanze, nicht allein am Kalender.

Frühjahr: März bis Mai

Im März wird aufgeräumt: Winterlaub und abgestorbene Pflanzenteile entfernen, Beete lockern, Wege kehren. Der erste Rasenschnitt folgt als Praxiswert, sobald das Gras wächst und trocken ist, oft ab März oder April. Zunächst höher einstellen und erst später kürzer mähen.

Ab dem 1. März gilt für Hecken das Verbot des starken Rückschnitts. Schonende Formschnitte sind erlaubt, wenn keine Vögel brüten. Wer im Februar noch kräftig zurückschneiden wollte, hat das Zeitfenster bis Ende Februar. Im Mai steigt das Wachstum stark an, der Rasen braucht dann einen dichteren Mähturnus, als Praxiswert wöchentlich bis alle zwei Wochen.

Sommer: Juni bis August

Im Sommer ist der Rasen das Hauptthema. Bei Trockenheit wächst er langsamer, dann reicht ein größerer Mähabstand und eine höhere Schnitthöhe, damit die Halme nicht verbrennen. Der erste Formschnitt an Hecken folgt im Frühsommer, wenn die Triebe ausgereift sind und nicht mehr gebrütet wird. Der Schnitt ist schonend, der starke Rückschnitt bleibt untersagt.

Beete werden gejätet, Staudenreste entfernt, Grünschnitt gesammelt. Wer in den Urlaub fährt, plant einen Mähtermin vorher oder nachher ein, damit der Rasen nicht zu lang wird.

Herbst: September bis November

Im September läuft der Schnittverbotszeitraum für Hecken aus. Ab dem 1. Oktober ist der kräftige Rückschnitt wieder erlaubt. Im Oktober und November fällt Laub an. Das gehört nicht nur vom Rasen, sondern auch von Zufahrt, Gehweg und aus Abläufen entfernt. Nasses Laub ist rutschig.

Der Rasen bekommt als Praxiswert einen letzten Schnitt, bevor der Winter kommt. Grünschnitt wird getrennt nach holzig und krautig gesammelt, die Entsorgung läuft über die AVR (Rhein-Neckar-Kreis) oder den ZAKB (Viernheim, Birkenau).

Winter: Dezember bis Februar

Im Winter ruht die Gartenpflege weitgehend. Bis Ende Februar können Hecken kräftig zurückgeschnitten werden, möglichst nicht bei Frost. Wege und Zufahrten müssen bei Schnee und Glätte geräumt und gestreut werden, wo die Gemeinde die Pflicht auf die Anlieger übertragen hat.

Wer den Winterdienst abgeben möchte, kann ihn mit der Gartenpflege in einem Angebot vereinbaren. Bei Glätte erfolgt der Einsatz vor 7:00 Uhr, jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert.

Kurzübersicht zum Mitnehmen

  • März bis Mai: aufräumen, erster Schnitt, ab 1. März nur schonender Heckenschnitt (gesetzlich)
  • Juni bis August: mähen, Formschnitt, jäten (Praxiswerte)
  • September bis November: ab 1. Oktober Rückschnitt erlaubt (gesetzlich), Laub entfernen
  • Dezember bis Februar: kräftiger Heckenschnitt bis Ende Februar (gesetzlich), Winterdienst auf Wunsch

Wenn Sie diesen Jahreslauf nicht selbst abarbeiten möchten, finden Sie das Angebot auf der Seite Regelmäßige Gartenpflege. Zu den Kosten siehe die Seite Kosten.

Quellen

Weitere Ratgeber

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